Arbeitsvertrag prüfen 2026 — Checkliste & gefährliche Klauseln
Bevor Sie unterschreiben: Diese 10 Punkte sollten Sie in jedem Arbeitsvertrag prüfen — für Deutschland (BGB) und Österreich (AngG/AVRAG).
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Arbeitsvertrag erstellen →10-Punkte Checkliste: Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Genaues Startdatum muss angegeben sein. Bei befristeten Verträgen: Enddatum oder Befristungsgrund (§ 14 TzBfG / § 1 AVRAG).
Stellenbezeichnung & Aufgaben ⚠️ Achtung
Zu vage Formulierungen ("und andere anfallende Tätigkeiten") können bedeuten, dass der Arbeitgeber Sie für beliebige Aufgaben einsetzen kann. Achten Sie auf konkrete Beschreibung.
Arbeitszeit & Überstunden ⚠️ Achtung
Wöchentliche Regelarbeitszeit, Beginn/Ende, Pausenregelungen. Vorsicht bei "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" — das ist nur bis zu einer bestimmten Anzahl an Stunden zulässig.
Gehalt & Nebenleistungen ⚠️ Achtung
Bruttogehalt, Zahlungstermin, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni. Vorsicht: "freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch" können jederzeit gestrichen werden.
Urlaubsanspruch
Gesetzlich: 24 Werktage (DE) / 25-30 Werktage (AT). Alles darunter ist unwirksam. Prüfen Sie auch die Regelungen zur Urlaubsübertragung und zum Verfall.
Kündigungsfristen ⚠️ Achtung
Dürfen nicht kürzer sein als die gesetzlichen Mindestfristen. Ungleiche Fristen für Arbeitgeber/Arbeitnehmer sind in AT unzulässig.
Probezeit
Maximum 6 Monate (DE) / 1 Monat (AT). Während der Probezeit gilt verkürzte Kündigungsfrist von in der Regel 2 Wochen.
Wettbewerbsverbot ⚠️ Achtung
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam wenn es zeitlich (max. 2 Jahre) und örtlich begrenzt ist UND eine Karenzentschädigung vorgesehen ist (50% des Gehalts).
Geheimhaltungspflichten ⚠️ Achtung
Übermäßig weite Formulierungen die auch öffentlich bekannte Informationen umfassen können unzulässig sein. Prüfen Sie die Reichweite.
Ausschlussfristen ⚠️ Achtung
Klauseln die fordern, dass Ansprüche innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen — viele vergessen das und verlieren so Gehaltsansprüche.
Unwirksame Klauseln — diese können Sie ignorieren
Manche Klauseln in Arbeitsverträgen sind von Gesetzes wegen unwirksam — auch wenn Sie sie unterschrieben haben:
- ✗Überstunden pauschale die den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet
- ✗Urlaub unter dem gesetzlichen Minimum (24 Werktage DE / 25 AT)
- ✗Ausschluss von Krankengeld oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- ✗Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ohne Mindestbindungsdauer
- ✗Verbot jeglicher Nebentätigkeit ohne sachlichen Grund
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