Patientenverfügung 2026 — Vorlage, Formular und was drinstehen muss
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie ist rechtsverbindlich — aber nur wenn sie richtig aufgesetzt ist.
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Rechtssichere Patientenverfügung nach aktuellem Recht — für DE und AT.
Patientenverfügung erstellen →3 Dokumente die Sie verwechseln könnten
Patientenverfügung
Bestimmt welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen oder wünschen — z.B. keine künstliche Beatmung, kein Reanimationsversuch bei unheilbarer Krankheit. Wirkt direkt ohne Vertreter.
Vorlage erstellen →Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigt eine Person, in Ihrem Namen zu entscheiden — medizinisch, finanziell, rechtlich. Nur diese Person kann dann für Sie handeln, nicht Arzt oder Familie.
Vorlage erstellen →Betreuungsverfügung (DE) / Sachwalterverfügung (AT)
Schlägt dem Gericht vor, wer Ihr Betreuer/Sachwalter werden soll falls eines bestellt wird. Keine direkte Vollmacht — das Gericht entscheidet final.
Wann ist eine Patientenverfügung bindend?
🇩🇪 Deutschland (§ 1827 BGB)
- ✓Schriftlich (handschriftlich oder getippt + Unterschrift)
- ✓Volljährig und einwilligungsfähig bei Erstellung
- ✓Spezifisch genug (nicht zu allgemein)
- ✓Erneuern oder bestätigen alle 5 Jahre empfohlen
🇦🇹 Österreich (PatVG)
- ✓Schriftlich mit Datum und Unterschrift
- ✓Einfache Verfügung: jederzeit, ohne Arzt
- ✓Verbindliche Verfügung: Arztbestätigung + Notar/Anwalt + alle 5 Jahre erneuern
- ✓In Patientenverfügungsregister eintragen lassen
Was kann ich in einer Patientenverfügung festlegen?
- →Ablehnung künstlicher Beatmung bei unheilbarer Erkrankung
- →Ablehnung von Reanimationsmaßnahmen
- →Wunsch nach palliativer Behandlung (Schmerzlinderung statt Heilung)
- →Ablehnung künstlicher Ernährung bei dauerhafter Bewusstlosigkeit
- →Ablehnung bestimmter operativer Eingriffe
- →Wunsch zuhause oder im Hospiz zu sterben
- →Ablehnung von Bluttransfusionen (religiöse Gründe)
Wo soll ich die Patientenverfügung aufbewahren?
- ✓Original immer bei sich — z.B. im Portemonnaie (Hinweiskarte)
- ✓Kopia beim Hausarzt hinterlegen
- ✓Vertrauensperson informieren wo das Original liegt
- ✓AT: Im Patientenverfügungsregister der Notariatskammer eintragen
- ✓DE: Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen
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