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Antrag auf Waffenbesitzkarte (WBK) erstellen

Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beim zuständigen Waffenreferat

WBK erforderlich für erlaubnispflichtige Schusswaffen. Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4) nur für Gas-/Signal-/Schreckschusswaffen.
Bedürfnis ist Kernvoraussetzung der WBK! Sportschützen müssen Mitglied in nach § 15 WaffG anerkanntem Verein sein und Übungsnachweis erbringen.
Sachkunde: Prüfung bei zugelassener Stelle (meist Schützenverband) oder Jagdschein als Äquivalent.
§ 36 WaffG: Waffenschrank Pflicht. Kurzwaffen: mind. Klasse B. Nachweis (Foto, Rechnung) bei Antrag einreichen.
Behörde prüft Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) von Amts wegen.

* Pflichtfelder

Dokument wird nach deutschem Recht erstellt. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Was ist ein Antrag auf Waffenbesitzkarte (WBK)?

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Was benötigen Sie für diesen Antrag auf Waffenbesitzkarte (WBK)?

Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Geburtsdatum
  • Behörde / Waffenreferat
  • Waffenart
  • Bedürfnis
  • Sachkunde
  • Aufbewahrung
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