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DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15) erstellen

Antrag auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach DSGVO

Art. 15 DSGVO: Kostenlose Auskunft binnen 1 Monat ist Pflicht! Keine Begründung nötig. Bei Verstößen: Beschwerde bei Datenschutzbehörde.

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Dokument wird nach deutschem Recht erstellt. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Was ist ein DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)?

Antrag auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach DSGVO. Mit Dokument-Profi erstellen Sie Ihren DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15) in wenigen Minuten online — ohne Anwalt, ohne Wartezeit. Die KI passt das Dokument automatisch an deutsches oder österreichisches Recht an und erstellt ein vollständiges, unterschriftsreifes Schriftstück.

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Was benötigen Sie für diesen DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)?

Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Unternehmen / Organisation
  • Adresse des Unternehmens
  • Betreff / Anlass
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